§ 26 Abs 3 StVO: Die Lenker von Einsatzfahrzeugen dürfen auch bei rotem Licht in eine Kreuzung einfahren, wenn sie vorher angehalten und sich überzeugt haben, dass sie hiebei nicht Menschen gefährden
oder Sachen beschädigen.
vorher muss angehalten werden!
Anonst ein sehr guter Beitrag, sollte meiner Meinung auch in der Fahrschule gezeigt werden!
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Herbert (Mittwoch, 12 Oktober 2016 20:17)
zu 3:30, 4:19
§ 26 Abs 3 StVO: Die Lenker von Einsatzfahrzeugen dürfen auch bei rotem Licht in eine Kreuzung einfahren, wenn sie vorher angehalten und sich überzeugt haben, dass sie hiebei nicht Menschen gefährden oder Sachen beschädigen.
vorher muss angehalten werden!
Anonst ein sehr guter Beitrag, sollte meiner Meinung auch in der Fahrschule gezeigt werden!